Von der Strafjustiz wird heute - medial
gepusht - gefordert, dass sie Straftaten voraussieht und abwendet. Die
Strafjustiz und die forensische Psychiatrie sind daran, eine präventiv
ausgerichtetes Sicherheitsrecht zu etablieren, in welchem sich der
Freiheitsentzug nicht mehr am Tatverschulden, sondern an der dem Täter
attestierten Gefährlichkeit orientiert. Die Strafverteidigung ist in zweifacher
Hinsicht mit einer Verlagerung von Kompetenz konfrontiert: Zum einen
entscheiden immer häufiger nicht Gerichte, sondern Vollstreckungsbehörden über
die Dauer des Freiheitsentzugs, zum andern findet eine zunehmende Verlagerung
von Definitionsmacht von der Justiz an
die Psychiatrie statt.